Sperre der gesamten Anlage aufgrund des 4. Lockdowns

Aufgrund des seit Montag, den 22. November 2021, von der Österreichischen Bundesregierung verhängten 4. Lockdowns ist die GAK-Anlage bis auf Weiteres geschlossen. Sie darf ausschließlich von Spitzenspielern, die eine Genehmigung des Bundesministeriums haben, für die Zeit des Trainings betreten werden.

Wie auch schon im letzten Winter, werden jene Abostunden, die in der Zeit des harten Lockdowns für alle nicht gespielt werden können, refundiert.
Wenn die Anlage aufgrund einer verordneten 2G-Regel nicht betreten werden darf und Abos somit von einigen Abonnenten nicht gespielt werden können, so sind diese nicht spielbaren Abowochen von der Refundierung ausgenommen.

Unsere Platzwarte haben die Anlage mittlerweile winterfest gemacht, sodass das Spielen im Freien erst wieder im Frühjahr 2022 möglich sein wird.

Sobald wir Informationen darüber haben, wann das Betreten der Anlage und das Spielen in der Halle wieder für alle möglich sein wird, werden wir über unsere Newsletter entsprechend informieren. Graz, am 24.11.2021

 


Es gilt die 2G-Regel auf der gesamten GAK-Anlage.

Mit 8. November 2021 sind neue Regeln bezüglich des Betretens und Verweilens auf Sporstätten in Kraft. Der Vorstand hat beschlossen alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, sodass weiterhin Tennis gespielt werden kann und alle am GAK bestmöglich geschützt sind. Deshalb gilt ab sofort die 2G-Regel, geimpft oder genesen, auf der gesamten GAK-Anlage.
Das heißt, dass jeder, der die GAK-Anlage bzw. den Gastronomiebereich betritt den Nachweis einer doppelten Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung bei sich haben muss. Sonderregelungen gelten nur für schulpflichtige Kinder - für diese gilt der Ninja Pass - sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hierfür muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Diese beiden Gruppen werden den 2G-Personen gleichgestellt. Sollte darüber hinaus im Einzelfall noch eine Klärung notwendig sein, so ist mit einem Vorstandsmitglied VOR dem Betreten der Anlage Kontakt aufzunehmen. Der Ansprechparnter für Covid-Angelegenheiten ist der GAK-Covid-Beauftragte Michael Pregartbauer - erreichbar unter 0676 / 874 222 03.

Jede/r hat daher (unaufgefordert) seinen 2G-Nachweis beim Buffet, bei seinem/r Trainer/Trainerin oder auch den Verantwortlichen des Klubs vorzuweisen. Ist der 2G-Zustand nicht erwiesen, muss die Anlage unverzüglich verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung werden die zuständigen Behörden unverzüglich informiert, um Schaden vom Klub abzuwenden. Es ist evident, dass ein gegen die Bestimmungen gerichtetes Verhalten extrem vereinsschädigend ist und Konsequenzen nach sich zieht.

Davon bleibt unberührt und in der Verantwortung der Buffetbetreiberin, dass man sich vor der Konsumation von Speisen und Getränken beim Buffet mit seinen Kontaktdaten wie in jedem anderen Lokal registrieren muss. Die Buffetmitarbeiter sind verpflichtet, dies zu prüfen.

Graz, am 8.11.2021


Die Regeln für den Sport- und Gastronomiebetrieb ab 19. Mai 2021

Am 19. Mai 2021 gehen die Türen der Sport- und Gastronomiebetriebe wieder auf. Doch für das Betreten nicht öffentlicher Sportanlagen wird der Nachweis der "geringen epidemologischen Gefahr" vorausgesetzt. Was so viel heißt wie - für jeden der unsere Anlage in der Körösistraße betritt, gelten die medial schon intensiv kommunizierten 3 Gs. Geimpft, getestet oder genesen. Der Nachweis muss von den Mitgliedern erbracht werden. Wir ersuchen unsere Mitglieder sich in die beim Buffet aufliegenden Listen einzutragen.

Die vom ÖTV herausgegebenen Verhaltensregeln einschließlich dem Präventionskonzept gelten auch für den GAK-Tennis und können hier nachgelesen werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass der GAK-Tennis KEINE Testungen vor Ort anbietet.

Der Vorstand des GAK-Tennis hat Michael Pregartbauer zum Covid-Beauftragten bestellt, der auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln auf der Anlage überwachen wird.

Laut der 2. Novelle zur Covid-19-Öffnungsverordnung entfällt die Tragepflicht von Masken auf Sportanlagen im Freien. Beim Betreten des Klubhauses ist jedoch nach wie vor eine FFP-2-Maske zu tragen. 

Hausordnung für den Spielbetrieb ab 27. März 2021

Wir ersuchen alle Mitglieder die aktuelle Hausordnung, die der Pandemie geschuldet ist und auf Basis der Covid-Vorgaben, die der ÖTV formuliert hat, hier zusammengefasst wurde, strikt einzuhalten.
Wir wurden während der Wintersaison mehrmals kontrolliert, da jedoch alle Vorschriften genau eingehalten wurden, konnten die Spitzenspieler ihr Training während der Wintersaison wie geplant durchziehen. Wir müssen damit rechnen, dass es auch während der Freiluftsaison regelmäßige Kontrollen geben wird. Wir dürfen uns da nichts erlauben, um die Plätze während der Freiluftsaison entsprechend nutzen zu dürfen.

  • Buchungen sind ausnahmslos über Venuzle möglich. Der Klub ist wieder verpflichtet alle Spiele zu protokollieren.
  • In der Halle darf nicht gespielt werden (Ausnahme Spitzensport)
  • Auf der gesamten Anlage besteht FFP2-Maskenpflicht. Diese darf nur am Platz während des Spiels abgenommen werden.
  • Händewaschen und desinfizieren ist verpflichtend vorgeschrieben. Desinfektionsmittel sind vor und im Klubhaus aufgestellt.
  • Der 2 Meter Abstand zwischen Mitgliedern ist einzuhalten.
  • Physischer Kontakt von Spielern (z.B. Handshake) ist verboten.
  • Die Tennisplätz sind rechtzeitig zu verlassen, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.
  • Alle Trainer müssen zumindest 1x wöchentlich einen Antigentest vorlegen, für Mitglieder wird dies ebenfalls empfohlen.
  • Nach dem Spiel ist die Anlage umgehende zu verlassen. Zuseher sind nicht erlaubt.
  • WC und Duschen sind geöffnet. Es wird jedoch dringend empfohlen, diese nur zu nutzen, wenn es unbedingt notwendig ist.
  • Die Gastronomie ist geschlossen. Kühlschrankservice für Getränke, die auf den Platz mitgenommen werden, ist gewährleistet.
  • Die Konsumation am Klubgelände (außerhalb der Plätze) ist nicht erlaubt.
  • Die Anlage wird um 20 Uhr geschlossen.

Auch wenn wir zunächst auf geselliges Zusammensitzen und einen unbeschwerten Aufenthalt am Klubgelände verzichten müssen, so dürfen wir uns darüber freuen den Tennissport im Freien wieder ausüben zu dürfen. Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern eine schöne und verletzungsfreie Freiluftsaison.


Schließung der GAK-Anlage aufgrund des 2. harten Lockdowns ab 17. November 2020

Liebe GAK-Familie,
liebe Wintermitglieder!

Der von der Bundesregierung ab 17. November 2020 0 Uhr verhängte 2. harte Lockdown hat leider die Schließung der gesamten Klubanlage zur Folge. Das Spielen im Freien ist ab dann für unsere Mitglieder daher nicht mehr möglich.

Vom Spielstopp ausgenommen sind einige vom STTV namentlich genannte Spitzenspieler, die auch während des Lockdowns am GAK trainieren dürfen. Die Namensliste liegt bei Pez Weigl auf. Abgesehen von diesen Spielern ist den Mitgliedern das Betreten der Anlage leider bis auf Weiteres nicht gestattet.

Sowie die Klubanlage und die Hallen für alle Spieler wieder geöffnet werden darf, werden wir uns rechtzeitig per Newsletter melden. Bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Heinz Steinlechner
Präsident des GAK-Tennis

Graz, am 16. November 2020


Ab 3. November 2020 0 Uhr müssen unsere Hallen geschlossen bleiben.

Liebe GAK-Familie!
Liebe Wintermitglieder!

Auch wenn es für uns Tennisspieler unverständlich erscheint, dass sich auf einem Hallentennisplatz mit mehr als 300 m² bei einer Raumhöhe von 10 Meter zwei oder vier Personen mit genügend Eigenverantwortung nicht bewegen dürfen, so kommt es für unsere Tennishallen am 3. November 2020 trotzdem zum sogenannten zweiten Lockdown.

Halle:
Konkret heißt das, dass der Hallenbetrieb, beginnend mit Dienstag, dem 3. November 2020 0 Uhr bis voraussichtlich 30. November 2020 24 Uhr eingestellt werden muss. Da sich die Entwicklung bis zum Ende der Hallensaison noch nicht vorhersagen lässt, werden wir euch über den GAK-Tennis Newsletter bzw. auf unserer Homepage regelmäßig entsprechend informieren.

Wie schon im März versprochen, werden wir die ausgefallenen Hallenstunden nach Ende der Wintersaison, also nach dem 5. April 2021 rückvergüten.

Tennisakademie:
Von der GAK-Tennisakademie werdet ihr eine gesonderte Aussendung über mögliche Freilufttrainings bzw. "Home-Training" erhalten.

Gastronomie:
Laut Verordnung muss auch die Gastronomie ab 3. November 0 Uhr geschlossen bleiben. Getränke können aus dem Kühlschrank mit Eintragung der Konsumation in die aufgelegte Liste und späterer Zahlung entnommen werden.

Freiplätze:
Als kleinen Wermutstropfen werden wir die Freiplätze 4, 5 und 10 für unsere Sommermitglieder so lange es die Witterung zulässt spielbereit halten. Diese sind wie gewohnt über Venuzle zu reservieren. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass die Duschen und Umkleideräume mit Ausnahme der Gäste-WCs nicht zur Verfügung stehen dürfen.

Um unseren Mitgliedern weitere Spielmöglichkeiten anbieten zu können, gibt es ergänzend die Möglichkeit unter der Telefonnummer 0699/128 65 882 unter dem Kennwort GAK-COVID in Andritz auf Kosten des GAK Plätze zu reservieren.

In diesem Sinne, wir machen das Beste daraus und hoffen auf eine Wiedereröffnung im Dezember!

Mit sportlichen Grüßen und bleibt gesund                                                             

euer

Heinz Steinlechner
Präsident des GAK-Tennis

Graz, am 1. November 2020